Rechtsberatung

Wir kooperieren auf den Gebieten Arbeits-, Gesellschafts-, Miet- und Insolvenzrecht mit der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Paust Günther Dr. Heinze Partnerschaft mbB.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertritt die PGH Unternehmen bei rechtlichen Fragen zur Einstellung neuer Mitarbeiter genauso wie bei der Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Ebenso werden Arbeitnehmer bei allen Fragen zu Arbeitsverträgen und Kündigungsschutz beraten.

Im Bereich des Wohnraum- wie auch Gewerberaummietrechtes ist es wichtig, dass bei Abschluss des Mietvertrages ein aktueller Informationsstand vorherrscht um Fehler, welche beispielsweise zu einer Formunwirksamkeit des Vertrages führen können, zu vermeiden. Die PGH prüft Ihre Mietverträge kurzfristig, damit Sie hierdurch Sicherheit gewinnen und sich richtig und vorteilhaft verhalten.

Passend zu unserem Beratungs- und Dienstleistungsprofil sind PGH im Wirtschaftsrecht gut aufgestellt: Gleichgültig, ob Sie bank- oder kapitalmarkrechtliche, gesellschafts- oder sanierungsrechtliche oder werkvertragsrechtliche Fragestellungen zu lösen haben, Sie können auf eine zeitgerechte und fachkompetente Beratung setzen.

Sollte Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten, unterstützen wir Sie sowohl aus Gläubigersicht als auch aus der Position des Schuldners. Wir analysieren Ihre Situation, prüfen alle Möglichkeiten und holen bei Bedarf Hilfe.